Rechtsanwalt & Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Frank Huerkamp Sozialrecht Familienrecht Arbeitsrecht
 Rechtsanwalt &                                                                Dipl.-Verwaltungswirt (FH)Frank Huerkamp SozialrechtFamilienrecht Arbeitsrecht 

Was nichts kostet ist nichts wert!

Wonach richten sich die Kosten?

 

Die Preise der anwaltlichen Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sind bei außergerichtlichen Tätigkeiten aber praktisch frei verhandelbar.

 

Erstberatung

Die Kosten der anwaltlichen Erstberatung liegen in Deutschland in etwas zwischen 90- 290 Euro. Im Einzelfall gibt es natürlich auch Abweichungen. Ich biete Erstberatungen zwischen 34,50 Euro bis zu 290,00 Euro an.

 

Die durschnittliche Beratungsstunde liegt bei 90,00 Euro, immer auch abhängig von dem Wert, den die Beratung für den Mandanten hat.

 

Sprechen Sie mit mir beispielsweise über die Übertragung einer Immobilie mit einem Wert in Höhe von 180.000 Euro, dann liegen die Beratungsgebühren in aller Regel bei 250,00 Euro pro Stunde. Ärgern Sie sich über den Abschluss eines Mobilfunkvertrages, dann liegen die Beratungskosten natürlich deutlich darunter. Streiten Sie beispielsweise über eine Kaufpreisforderung von 90,00 Euro kann die Beratungsgebühr entsprechend verhandelt werden.

 

Und da ich Sozialrechtler bin: Die Beratungskosten für Empfänger von Sozialleistungen liegen bei 34,50 Euro pro Stunde und je 17,50 Euro für jede weitere Stunde.

 

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Grundsätzlich hat jeder Bürger einen Anspruch sich auf Staatskosten außergerichtlich beraten und vertreten zu lassen. Das nennt man dann Beratungshilfe. Sie können auch die Prozesskosten erstattet verlangen. Das nennt man das Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe. Zuständig ist bei der Beratungshilfe das Amtsgericht und bei der Prozesskostenhilfe das zuständige Gericht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussichten bietet, nicht mutwillig ist und die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Falls Sie das nicht sicher beurteilen können, fragen Sie einfach mich.

 

Selbstzahler

Wer nicht rechtsschutzversichert ist, muss selber zahlen. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, das Thema direkt anzusprechen, um Klarheit zu bekommen. Hier ein Beispiel für eine Kostenrechnung im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung am Beispiel einer Kaufpreisforderung in Höhe von 500,00 Euro. Die Berechnung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

Geschäftsgebühr des Anwalts                                                   58,50 Euro

Telekommunikationspauschale                                                 11,70 Euro

MwSt. (der Staat verdient mit) 19%                                         13,40 Euro

 

Gesamt                                                                                           83,60 Euro                                                                 

 

Die gute Nachricht: In vielen Fällen muss der Gegner zahlen.

 

Und noch ein Beispiel. Diese eine Kaufpreisforderung von 3.000,00 Euro.

 

Geschäftsgebühr des Anwalts                                                  261,30 Euro

Telekommunikationspauschale                                                20,00 Euro

MwSt. 19%                                                                                      53,44 Euro

 

Gesamt                                                                                          334,74 Euro

 

Rechtsschutzversicherer

Viele Mandanten sind rechtsschutzversichert. Voraussetzung ist jedoch, dass das entsprechende Rechtsgebiet versichert ist, der Rechtsschutzfall nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, die Beiträge regelmäßig gezahlt wurden und häufig noch weitere Fragen. Ob die Versicherung zahlungspflichtig ist, regele ich für meine Mandanten.

 

 

Wenn Sie Zweifel haben, ob sie das Kostenrisiko eines Rechtsstreits auf sich nehmen wollen, ob die Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse zahlt, setzten Sie sich einfach mit mir in Verbindung. Ihre Fragen können wir bereits im Vorfeld

 

- kostenfrei -

 

besprechen.

 

 

 

 

(c) Frank Huerkamp

 

 

Rechtsanwalt & Dipl.-Verwaltungswirt (FH)

Frank Huerkamp

Museumsplatz 5

59227 Ahlen

 

Tel.:02382-9618757

Fax: 02382- 9618758

 

info@frank-huerkamp.de

 

Öffnungszeiten:

montags - donnerstags

9.00 Uhr - 12.30 Uhr

14.30 Uhr - 18.00 Uhr

 

freitags

9.00 Uhr - 12.30 Uhr

 


Anrufen

E-Mail

Anfahrt